Der Entwurf setzt den Anfangspunkt

Leistungen: Entwurf und Planung

Erste Überlegungen, Gespräche zur Definition der wesentlichen Wünsche und Forderungen des Bauherrn, Klärung der Aufgabenstellung und Besprechung zur Lage und Besonderheit des Grundstücks, Abstecken der Kostenrahmens.
Erarbeitung eines Planungskonzepts, Abstimmung mit dem Auftraggeber, skizzenhafter Vorentwurf des Gebäudes und Erläuterungen, erste Kostenschätzung und Prüfung der notwendigen Beteiligung der Fachfirmen, z. B. Bodengutachter, Tragwerksplaner und Haustechniker. Im Zweifelsfall sollte in unklaren Fällen in der Phase der Vorplanung auch eine Bauvoranfrage gestellt werden, um Planungssicherheit zu erlangen.
Aufstellung eines stimmigen Planungskonzepts und Erstellung eines konkreten Lösungsvorschlags als Grundlage der Genehmigungsplanung. Integration aller Fachplaner; Überlegungen und Vorberechnung zu Schall- und Wärmeschutz. Kostenberechnung nach DIN 276 auf Grundlage der Entwurfsplanung.
Erstellung des Baueingabeplans sowie den erforderlichen Formularen und Berechnungen. Diese werden von den Gemeinden geprüft und beschlossen. Dann erfolgt die Weitergabe an die Kreisverwaltung als genehmigende Behörde. Die Baugenehmigung wird erst mit der Eingabe der statischen Berechnung und des Wärmeschutznachweises gültig.
Erstellung der Werkpläne wie Grundrisse, Schnitte und Details in den notwenigen Maßstäben bis zur Größe 1:1, mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, sowohl zeichnerisch als auch textlich, auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die ausführenden Firmen am Bau.